Erbrecht

Im Zusammenhang mit dem Tod einer natürlichen Person ergeben sich zahlreiche Fragen rechtlicher Natur: Welche Rechte können übergehen und was gilt für die Schulden des Verstorbenen? Welche Personen folgen dem Verstorbenen in dessen Rechtsstellung nach und wie erlangen diese Personen die Rechtsnachfolge?


Als Erbrecht im objektiven Sinn bezeichnet man die Summe jener Normen, die das Schicksal der rechtlichen Positionen einer Person nach ihrem Tod regeln. Das Recht einer einzelnen Person hingegen, dem Verstorbenen in diesen Positionen zur Gänze oder quotenmäßig nachzufolgen, ist das Erbrecht im subjektiven Sinn.


Die Person, deren hinterlassene Rechte und Verbindlichkeiten im Zentrum des Erbrechts stehen, ist der Verstorbene. Jene Personen, die in die Gesamtheit seiner Rechte und Pflichten eintreten, nennt man Erben. Die Summe dieser Rechte und Verbindlichkeiten wird als Verlassenschaft des Verstorbenen bezeichnet. Aus der Sicht des Erben heißt die Verlassenschaft Erbschaft.

 

Das Spektrum des Erbrechts umfasst folgende Themengebiete:

  • Verlassenschaft (Zusammensetzung der Verlassenschaft)
  • Erbrecht im subjektiven Sinn (Berufungsgründe, Erleben des Erbanfalls, Transmission)
  • Gesetzliche Erbfolge (gesetzlichen Erben sowie Anerbenrecht)
  • Gewillkürte Erbfolge (Testierfreiheit, Grundsatz der Höchstpersönlichkeit, letztwillige Verfügung sowie Erbvertrag)
  • Vermächtnis (Begriff und Gegenstand, Erwerb des Vermächtnisses, besondere Vermächtnisnehmer, Arten von Vermächtnissen, Belastungen der vermachten Sache, Widerruf eines Vermächtnisses, Anfall und Fälligkeit eines Vermächtnisses, Rangordnung verschiedener Ansprüche und Kürzung von
    Vermächtnissen, Durchsetzung und Schutz der Vermächtnisansprüche, Verjährung, außerordentliches Erbrecht der Vermächtnisnehmer sowie das
    Pflegevermächtnis)
  • Aneignung durch den Bund (Voraussetzungen der erblosen Verlassenschaft, Rechtsnatur des Aneignungsrechts, Erwerb der erblosen Erbschaft sowie
    Übergehung eines vorhandenen Erben)
  • Ausschluss vom Erbrecht (Erbunfähigkeit sowie Erbverzicht)
  • Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall (Schenkung auf den Todesfall, Übergabe und Auftrag auf den Todesfall sowie die Lebensversicherung mit Drittbegünstigung)
  • Pflichtteilsrecht (Pflichtteilsberechtigte, Pflichtteilsquoten, Bemessungsgrundlage für die Pflichtteilsermittlung, Pflichtteilsdeckung, Pflichtteilsanspruch im
    technischen Sinne, Stundung des Pflichtteils, Pflichtteilsminderung, Enterbung)
  • Berücksichtigung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht (Schenkungen iSd § 871 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Pflichtteilsrecht, Anrechnung auf den Erbteil sowie Bewertung der Schenkungen)
  • Erwerb der Erbschaft (Verlassenschaftsverfahren, materiell-rechtliche Fragen des Erbschaftserwerbs, Erbschaftsanspruch und Erbschaftsklage)
  • Wohnungseigentum im Todesfall (Tod des Alleineigentümers sowie Tod emes Eigentümerpartners)

Im Bereich des Erbrechts vertreten wir unsere Mandanten insbesondere im Rahmen von streitigen Verfahren, welche jeweils durch eine Pflichtteils(ergänzungs)klage, Erbschaftsklage sowie Erbteilungsklage eingeleitet werden können, sowie in den in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsmittelverfahren. Schließlich werden von uns auch rechtsfreundliche Leistungen im Rahmen des verlassenschaftsrechtlichen Vorverfahrens, wie bspw. Todesfallsaufnahme, sowie im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung vor dem Notar als Gerichtskommissär erbracht.