Erstgespräch

Das Erstgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dr. Johannes Reisinger ist nur kostenlos, wenn dies mit Ihnen als Mandanten vereinbart oder Ihnen als Mandanten eine kostenlose Erstberatung angeboten worden ist. Auch bereits im Rahmen der Erstberatung wird gegenüber Ihnen als Mandanten eine Leistung erbracht, die nach dem Tarif abgerechnet werden kann, selbst bei Telefonaten. Selbstverständlich ist es jedoch möglich, für die Erstberatung ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren.

 

Im Rahmen des Erstgespräches in der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dr. Johannes Reisinger ist es für Sie als Mandanten zweckdienlich, bereits sämtliche relevanten Urkunden und sonstige Schriftstücke, Bild-, Ton- oder Datenträger, die mit der Rechtssache im Zusammenhang stehen, zur Vorlage zu bringen. Weiters sollte im Rahmen des Erstgespräches von Ihnen als Mandanten bereits die Versicherungspolizze der Rechtsschutzversicherung überreicht werden, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

 

Als neuer Mandant erhalten Sie noch am selben Tage der Kontaktaufnahme oder am darauffolgenden Tag, egal ob an einem Wochentag oder am Wochenende, einen Konferenztermin für die Durchführung des Erstgespräches. Zögern Sie also nicht, mit uns in Kontakt zu treten.

 


Zögern Sie nicht und treten Sie mit uns in Kontakt.